Dr. med. dent. Stefan Pristautz – Vertragskieferorthopäde für alle Kassen
Für meine kieferorthopädischen Leistungen besteht eine vertragliche Zusammenarbeit mit allen Krankenkassen. Je nach Schweregrad der Zahnfehlstellung ergibt sich für Kinder zudem die Möglichkeit einer Versorgung mit einer kostenlosen Zahnspange.
Voraussetzungen für den Bezug einer "Gratis-Zahnspange"
Seit 1. Juli 2015 gibt es in Österreich die "Gratis-Zahnspange" für Kinder mit schweren Zahnfehlstellungen. Die Einstufung erfolgt dabei nach dem IOTN Index, ein klinischer Index zur Beurteilung der kieferorthopädischen Notwendigkeit.
- Grad 1 bezeichnet keine Behandlungsnotwendigkeit,
- Grad 2 eine geringe Anomalie,
- Grad 3 eine grenzwertige Behandlungsnotwendigkeit und
- Grad 4 bzw. 5 bezeichnen eine Behandlungsnotwendigkeit.
Die Feststellung des Schweregrads erfolgt in meiner Praxis.
Zwei Behandlungsphasen
Die frühe Korrektur von Fehlstellungen (interzeptive Behandlung) dient einer möglichst normalen Weiterentwicklung des Gebisses. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse bei IOTN 4 oder 5 zur Gänze. Die Kosten für die kieferorthopädische Hauptbehandlung mit Metall-Brackets werden bei Patienten im Alter zwischen 12 und 18 Jahren mit dem Schweregrad 4 und 5 für den Zeitraum von drei Jahren von der Kasse übernommen (Bei Schweregrad 3 wird ein Zuschuss gewährt). Als Vertragskieferorthopäde in Feldbach biete ich sämtliche kieferorthopädischen Leistungen an.